1.Rechtsgrundlage
Der Zugriff auf Informationen in Ihrem Endgerät ist nach § 25 TDDDG nur zulässig mit Einwilligung oder wenn die Speicherung oder der Zugriff unbedingt erforderlich ist, um den von Ihnen gewünschten Telemediendienst bereitzustellen (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG).
Die nachfolgend beschriebenen Cookies und Speichertechnologien fallen unter diese Ausnahme, da sie für Login, Spracheinstellung und den Betrieb der Plattform erforderlich sind.